Urheberrecht/Umfrage der EU-Kommision (Feb. 2008)
aus dem Wiki der GRÜNEN JUGEND
Die EU-Kommission konsultiert ihr Bürger mit einer Umfrage. Antworten bis zum 29. Februar 2008!
Das Dokument dazu ist eine MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt, verläufig mit {SEK(2007) 1710} nummeriert.
Inhaltsverzeichnis |
Kreative Online-Inhalte – Politische und rechtliche Fragen für die Konsultation
Verwaltung digitaler Rechte
1. Sind Sie der Ansicht, dass die Unterstützung der Einführung interoperabler DRM-Systeme die Entwicklung von Online-Diensten mit kreativen Inhalten im Binnenmarkt fördern würde? Welche Haupthindernisse stehen vollständig interoperablen DRM-Systemen im Wege? Welche Vorgehensweisen halten Sie bezüglich der DRM-Interoperabilität für empfehlenswert?
Wir gehen nicht davon aus, dass auch interoperable DRM-Systeme den Binnenmarkt fördern werden. Es bedeutet für die Hersteller einen deutlich erhöhten Aufwand in der Entwicklung und nach aller Erfahrung als Verbraucher wird auch dieser mit der vermeindlichen Interoparabilität etliche Bedienungsprobleme habe. Das schon lang existente Hase-und-Igel-Spiel zwischen KopierschutzentwicklerInnen und -umgeherInnen wird weitergehen, immer mehr kosten und somit wahrscheinlich zu einem sehr monopolisierten Markt der Anbieter von DRM-Systemen führen.
Wenn sich DRM als notwendiger Faktor für Wirtschaftlichkeit erweisen sollte wird gerade der Zugang zu interoperablen DRM-Systemem zum kostenaufwändigen Schlüsselpunkt als Zugang zum Kulturmarkt. Wer unabhängig am Musikmarkt sein will, ist somit finanziell vom Angebot einer kleinen Wirtschaft angewiesen, die zum ständigen Wettrüsten im Bereich der Kryptographie verdammt sein wird.
Dass DRM aus technischen Gründen nicht funktionieren wird, glauben selbst die mit der Thematik befassten Forscher und Entwicklener bei den Herstellern (Fussnoten!)
2. Sind Sie der Ansicht, dass die Information der Verbraucher über die Interoperabilität und die Datenschutzmerkmale von DRM-Systemen verbessert werden sollte? Welche Mittel und Verfahren sind hierfür Ihrer Ansicht nach am besten geeignet? Welche Vorgehensweisen halten Sie bezüglich der Kennzeichnung digitaler Produkte und Dienste für empfehlenswert?
Ja, und zwar deutlich: Schon auf CDs muss in Deutschland bereits ein Kopierschutz gekennzeichnet werden. Wegen fehlender Vorgaben findet dies, sofern heute noch Kopierschutzmaßnahmen für CDs verwendet werden, nur in sehr kleiner Schriftgröße mit nicht immer leicht verständlichen Formulierungen statt.
Eine Kennzeichnung darüber ob ein DRM-System verwandt wird muss im werbenden Angebot klar ersichtlich sein. Ein einheitliches Markierung auf mindestens 20% der Werbeflächen, Startseiten und Produktabbildungen scheint uns hierfür angebracht. Je nach möglicher Auflösung der Darstellung muss das Symbol in einer kleinen Version unmittelbaren Zugang zu einer leicht verständlicher Form gelangen. Dies etwa mittels eines einheitlichen Zeichensatzes entsprechend eines klaren Schema etwa in einem Schaubild realisiert. Lässt es die Darstellungsqualität zu (Startseite, großflächige Werbung), so sollte das DRM-Siegel den Anspruch verfolgen möglichst umfassend über das System Auskunft geben.
Für VerbraucherInnen relevante Informationen sind in unseren Augen hierbei:
- Welche Nutzungsformen (Kopien auf welche Medien, Weitergabe im Privaten, ...) sind in welchem Ausmaß und in welchen Formaten möglich?
- Gibt es zeitlich oder andere einschränkende Bedingungen, fallen unter Umständen Extrakosten an?
- Gibt es die Möglichkeit die erworbenen Rechte am Werk auf verschiedenen Geräten zu verwalten? (Kopien löschen ohne das Kopierrecht zu verlieren)
3. Sind Sie der Ansicht, dass weniger komplexe und leichter verständliche Lizenzvereinbarungen für die Endnutzer (EULA) die Entwicklung von Diensten für kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt fördern würden? Welche Vorgehensweisen empfehlen Sie bezüglich der EULA? Welche besonderen Probleme im Zusammenhang mit EULA sind gegebenenfalls anzugehen?
Eine allgemein verständliche Erläuterung der Nutzungsbedingungen muss noch im Angebotsbereich den Geschäftsbedingungen vorangestellt werden. Weder kopier- noch ausdruckbare Geschäftsbedingungen (wie im iTunes store) dürfen nicht sein.
Wichtige Aspekte sind
- Datenschutz. Welche beteiligten Personen (DRM-System-AnbieterInnen, UrheberInnen, VertreiberInnen, KonsumentInnen und Empfänger ihrer Kopien) und ggf. welcher ihrer Partner speichern welche Daten (Kauf, Nutzungen, Kaufinteressen, Stammdaten) unter welchen Umständen wie lange und warum?
- Aufbauende Werke. Formulierungen wie "Die Weitergabe ist vorbehaltlich [von den AGB] abweichender zwingender gesetzlicher Regeln nicht gestattet." hemmen inbesondere das nicht-profitoriente Kreativitätspotential der neuen Medien immens: Aufbauend auf existenten Medien können völlig neue Werke aus Ausschnitten vieler einzelner Teilwerke von praktisch jedem erstellt werden. Aber wenn nicht einmal die nicht-kommerzielle Nutzung solcher Werke mit einer Rechtssicherheit für die Schöpfenden neuer Werke gegeben ist, weil dieser lauter Präzedenzfälle kennen müsste, verbleibt dieses Potential noch weit ungenutzt.
- Formate. Welche technischen Audioformate, Übertragungsstandards, und DRM-Systeme werden angeboten?
Ein absehbares Problem großen Gewichts umreißt die Fragestellung: Können EULAs rückwirkend für ein gekauftes Kulturgut juristisch wie technisch geändert werden? Wie kann das datenschutzverträglich einheitlich umgesetzt werden?
4. Sind Sie der Ansicht, dass alternative Streitbeilegungsmechanismen im Zusammenhang mit der Anwendung und Verwaltung von DRM-Systemen das Vertrauen der Verbraucher in neue Produkte und Dienste stärken würden? Welche Vorgehensweisen empfehlen Sie diesbezüglich?
Streitbeiliegungsmechanismen außerhalb des Gerichtssaals sind in unseren Augen im Sinne der VerbraucherInnen, wenn diese dadurch auch weniger Kosten um den Streitfall selbst erwarten dürfen. Aus unserer Sicht sollten diese Verfahren insbesondere folgende Punkte abdecken, da diese sehr häufig auftreten und im jeweiligen Einzelfall keinen oder nur einen sehr kleinen Streitwert enthalten:
- Neue Werke, die geschützte Werke als Teil- oder Beiwerke verwenden. (Vermeindlicher Konsument wird zum Kleinproduzent)
- Nicht-gewerbliche, aber öffentliche Nutzung von Werken in Blogs (Persönliche Rezensionen) oder auch Peer-to-Peer-Netzwerken
- Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen zur Anfertigung von Privatkopien.
Es gilt in Betracht zu ziehen, ob man BürgerInnen diese drei Nutzungsformen nicht mittels einer von der jeweilig zuständige Verwertungsgesellschaft, respektive ihrem Verbund, auf Zeit zu vergebende Lizenz (Freibrief) pauschal vergütet.
5. Sind Sie der Ansicht, dass ein diskriminierungsfreier Zugang (z. B. für KMU) zu DRM-Lösungen erforderlich ist, um den Wettbewerb auf dem Markt für die Verbreitung digitaler Inhalte aufrecht zu erhalten und zu fördern?
Ja, dies ist ein entscheidender Punkt, um die Kreativität innerhalb des Binnenmarktes nachhaltig zu sichern. Die Entwicklung von DRM-Systemen ist ein sehr kostenintensiver Prozess, dessen Fortlaufen schwierig kalkulierbar ist. Auch ein "digitales Wettrüsten" zwischen DRM-System-Herstellern und Kopierschutz-Überlistenden ist erwartbar. Da KonsumentIn und UrheberIn, zusammenkommend in Verlagen oder Label, die Kosten tragen müssen, ist eine massive Hemmung des Marktes der zeitgenössischer und freier, neu geschaffener Kulturgüter abzusehen, wenn der Zugang zu interoperablen DRM-Lösungen nicht niederschwellig und diskriminierungsfrei möglich ist.
Gebietsübergreifende Lizenzierung
6. Sind Sie der Ansicht, dass in der Frage der gebietsübergreifenden Lizenzierung eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates erforderlich ist?
Dazu haben wir keine abschließende Meinung.
7. Welches Vorgehen würde Ihrer Ansicht nach die gebietsübergreifende Lizenzierung im Bereich audiovisueller Werke am wirksamsten fördern? Sind Sie der Ansicht, dass ein Muster für Online-Lizenzen, das zwischen einem primären und einem sekundären gebietsübergreifenden Markt unterscheidet, eine EU-weite oder gebietsübergreifende Lizenzierung für die für Sie relevanten Inhalte erleichtern könnte?
Pauschale Abgaben, wie sie in der Internetdebatte etwa unter den Begriffen Musik- oder Kulturflatrate gefasst werden, erscheinen uns aus datenschutzrechtlichen Gründen wie der technischen Umsetzbarkeit für den richtigen Weg. Es gilt ferner zu erwägen, ob diese ähnlich einer Steuer pro Person oder Haushalt oder eher als "Freibrief" für Menschen mit besonderen Nutzungsgewohnheiten zu erheben sind.
8. Sind Sie der Ansicht, dass Geschäftsmodelle, die sich auf das Prinzip des Verkaufs geringerer Mengen einer größeren Anzahl von Produkten stützen („Long tail“- Theorie), von gebietsübergreifenden Lizenzen für wenig gefragte Werke (z. B. solche, die älter als zwei Jahre sind) profitieren würden?
Wir glauben, dass Geschäftsmodelle für diese Mengenverhältnisse gerade dann lohnenswert sind, wenn bei ihnen auf DRM-Systeme verzichtet wird, da diese unverhältnismäßig aufwendig, teuer und nicht den Interessen der Allgemeinheit Kulturgut in einen öffentlichen, Allmende-ähnlichen Zustand zu überführen entspricht.
Legale Angebote und Piraterie
9. Wie kann durch eine stärkere, wirksame Zusammenarbeit der Beteiligten der Schutz von Urheberrechten im Online-Bereich verbessert werden?
Es muss akzeptiert werden, dass einmal veröffentlichte Musik wie ein Allgemeingut behandelt wird, solange dabei keine Profitinteressen verfolgt werden. Die gemeinsame Konzentration technischer wie juristischer Expertise verspricht größere Erfolge bei der Unterbindung von nicht-lizensierten kommerziellen Angeboten, da diese organisierter vorgehen, als ein privater Tauschbörsennutzender.
10. Sind Sie der Ansicht, dass die jüngst in Frankreich unterzeichnete Vereinbarung ein Beispiel ist, dem gefolgt werden sollte?
Es mag eine nette Geste sein, doch lehnen wir DRM-Systeme aus kulturellen, datenschutzrechtlichen und technischen Erwägungen grundsätzlich ab.
11. Sind Sie der Ansicht, dass die Anwendung von Filtermaßnahmen ein wirksames Mittel gegen online begangene Urheberrechtsverletzungen wären?
Nein, da ihre Umgehung im Privaten, also im nicht organisiertem Bereich, immer durch die Anwendung von Kryptographie sichergestellt werden kann. Sollten solche Vorkehrungen getroffen werden, könnten sie leicht für andere Filterungen oder Zensurmaßnahmen durch künftige Betreiber, Innentäter oder wechselnde Regierungsverhältnisse mißbraucht werden. Die Kosten wären immens, die Kritik wäre massiv, das Misstrauen hoch und der Nutzen gering.
Übermitteln Sie bitte Ihre Beiträge in elektronischer Form bis zum 29/02/2008.
