Drogen und Straßenverkehr

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Derzeitiger Stand bei Cannabis

Immer feinere Nachweismethoden stellen die Null-Toleranz-Linie in Frage, THC inzwischen noch weit außerhalb der Wirksamkeit nachweisbar ist.

Man spricht von Nanogramm THC pro ml Blut. Genau um die Festlegung eines realistischen Grenzwertes geht die aktuelle Diskussion dazu. Derzeit wird bei den Gerichten zumeist ein Wert von 1 ng/ml Blut angenommen, der aber laut den meisten Experten weit unterhalb der Wirkschwelle liegt - und noch viel weiter weg von der Schwelle einer Beeinträchtigung der Fahrfähigkeiten. s. dazu z.B. http://www.hanfverband.de/themen/verkehrssicherheit_und_drogenkonsum.html

Auch wer mit einem THC Wert von unter 1 ng/ml im Blut in eine Kontrolle gerät, kann noch Schwierigkeiten mit der Führerscheinstelle bekommen. Die Polizei muss alle Informationen die sie über Drogenkonsum erhält, an die FSST weiterleiten auch wenn es zu keinen rechtlichen Konsequenzen kam. Ein Verwaltungsgericht in Schleswig Holstein hat vor kurzem entschieden, daß selbst bei einem Wert von unter 1 ng/ml THC die FSST dazu berechtigt ist ein ärztliches Gutachten anzufordern, das die Konsumgewohnheiten des Betroffenen klären soll. (http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Urteile/Urteil%20%20VG%20Schleswig%20-%203%20B%2066-07%20-%2025.05.2007.htm) Bei einem Wert von unter 1 ng/ml THC geht das Gericht davon aus, dass ein Konsum in zeitlicher Nähe zum Fahren stattgefunden hat, und deshalb berechtigte Zweifel an der Fahreignung vorliegen.

Die Richtlinien der Fahrerlaubnißverordnung bzgl. Betäubungsmittelkonsums können hier (http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_14.php http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_04.php 9.2) nachgelesen werden.


Es gibt übrigens tatsächlich mehrere Studien, die besagen, dass von bekifften Leuten ein sehr viel geringeres Risiko für den Straßenverkehr ausgeht als von betrunkenen. Manche haben sogar ergeben, dass leicht bekiffte Leute sicherer fahren als nüchterne, weil sie die Beeinträchtigungen mehr als ausgleichen durch besonders vorsichtige Fahrweise. Was nicht heißen soll, dass jemand deshalb bekifft fahren soll.

Medikamte

Da müsste im übrigen auch der Bürger mehr Ahnung von Medizin haben, leider nimmt die Mehrzahl der Bürger ihre Medikamente nicht oder falsch oder ohne den Beipackzettel gelesen zu haben. Auch fehlt das Bewußtsein, den auch die die Ahnung haben - unsere liebe Ärzteschaft - schickt gelegentlich Menschen auf die Straße, die z.B. nach einer Magen Darm Spiegelung eigentlich noch garnicht fahrtauglich sind, alles schon erlebt...

Das müssen nicht einmal Opidate oder Opioide, nach meiner Weisheitszahn OP war ich 2-3 Tage lang auf 3 x 800 mg Ibuprofen, da war NIX mehr mit Autofahren ...

Ermessensspielraum

Fener sollte es auch immer einen Ermessensspielraum geben, weil ich persönlich dagegen wäre die Gesellschaft hier zu überregeln und sie damit aus der Verantwortung zu entlassen. Was soll das heißen ? Wenn ich für alles Regeln habe, an die ich mich halten soll, vernachlässige ich meinen gesunden Menschenverstand, der meist besser ist als Pauschalregeln. Beispiel: Hätte ich vor 5-6 Stunden gekifft und noch einen leichten Rausch, wäre aber ausgeschlafen könnte ich fahren, dürfte aber nicht. Wenn ich nix genommen hätte, aber dafür hundemüde wäre, dürfte ich fahren, sollte es aber nicht ...

Faktenlage nicht vergessen

Nicht vergessen, der Großteil aller drogenbedingten Unfälle sind auf Alkohol zurück zu führen und zwar auf mehr als nur etwas über dem Grenzwert - eine andere Hauptunfallursache ist überhöhte Geschwindigkeit und Rücksichtslosigkeit ... vielleicht wäre hier eine Tüte zur Entspannung sogar noch gut für die Verkehrssicherkeit  ;)

DFG sagt ...

Das Drogenfachgeschäftekonzept sagt hierzu: "Wer aufgrund des Konsums von Drogen aktiv berauscht und in seiner Fahrtauglichkeit eingeschränkt ist, muss im Falle einer Kontrolle oder eines Unfalls mit führerscheinrechtlichen Konsequenzen rechnen."

Das gleich hat auch für Medikamente zu gelten, wäre doch ganz einfach oder ?

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