Das alte Grundsatzprogramm des FaFo Drogen
aus dem Wiki der GRÜNEN JUGEND
Aus dem “Drogenpolitisches Grundsatzprogramm des FaFo Drogen der Grünen Jugend�?
8. Drogenfachgeschäfte
Drogenkonsum birgt Risiken in sich, ist in der Regel aber eine Bereicherung des Lebens. Um die Konsumrisiken zur reduzieren ist neben der Legalität der Substanz und einem Grundwissen über die Substanz eine fundierte Beratung beim Kauf nötig.
Wir fordern daher, Drogen in speziellen Drogenfachgeschäften zu verkaufen. In diesen Geschäften sollen ausschließlich Drogen verkauft werden und zwar alle. Von Alkohol über Ecstasy bis hin zu pflanzlichen Drogen. Zusätzlich soll es gezielte Informationen über Hilfsangebote, Therapie und desgleichen mehr geben. Die Drogen werden von dem neu zu schaffenden Beruf der DrogenfachverkäuferIn verkauft. Diese Ausbildung beinhaltet Geschichte, Kultur, Wirkungsweise, Konsumformen, Anwendungen, Nutzergruppen, Abhängigkeitsrisiken der einzelnen Drogen, zusätzlich juristische und sozialtherapeutische und medizinsche Aspekte von Drogen und Drogenkonsum. Dem Fachpersonal müssen die Regeln und Konsummuster bekannt sein, die Voraussetzung für einen problemlosen Umgang mit Drogen sind.
Es ist auch möglich Drogenfachgeschäfte nur für bestimmte oder nur für eine Droge einzurichten, dafür ist, wie auch beim allgemeinen Drogenfachgeschäft, eine spezielle Genehmigung notwendig. Alkohol und Tabak sind von dieser Regelung ebenfalls betroffen. Konkret heißt das, es wird in Zukunft keine Tabak- und Alkoholprodukte mehr im Supermarkt oder am Kiosk verkauft. Es wird auch keine Tabakautomaten mehr geben. Tabakgeschäfte fallen unter die speziellen Drogenfachgeschäfte, die sich auf eine bestimmte Drogenart spezialisiert haben, gleiches gilt für Weinhandlungen und sonstige Alkoholläden.
Wichtig bei der Einrichtung von Drogenfachgeschäften ist, daß auch entsprechende Konsum- und Diskussionsgelegenheiten und Erfahrungsaustausch möglich ist. Das bedeutet, daß die Fachgeschäfte auch einen Kneipenbetrieb anbieten sollen.
Zum reinen Verkauf sollen auch Apotheken berechtigt sein. ApothekerInnen besitzen zwar prinzipiell auf Grund ihrer analytisch-biochemisch-pharmakologischen Ausbildung die ideale Voraussetzung für kompetente Drogenabgabe und Beratung, doch muß das Pharmaziestudium hinsichtlich der Genußdrogen entideologisiert werden.
