Bundesschiedsgericht

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Wie in jedem anderen ordentliche Verband gibt es auch bei der GRÜNEN JUGEND ein Schiedsgericht, das für Streitigkeiten zwischen den Organen und für Widersprüche einzelner Mitglieder gegen Entscheidungen der Bundesebene zuständig ist.


Das Bundesschiedsgericht besteht aus ingesamt sechs Personen: 1 Vorsitzende/r, 2 Beisitzer/innen und 3 Stellvertreter/innen und sollte in der Regel quotiert besetzt werden. Die Mitglieder des Bundesschiedsgerichtes werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt und wären damit regulär bis zum Herbstkongress 2007 im Amt.


Die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts düfen laut Satzung nicht im Vorstand des Bundesverbandes, eines Landesverbandes, im SPUNK, Mitglied des Bundesausschusses oder Fachforen-KoordinatorIn sein. Sie dürfen auch nicht vom Bundes- oder einem Landesverband angestellt sein, regelmäßige Einkünfte beziehen oder Anspruch auf regelmäßige Aufwandsentschädigung haben.

Die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts, Infos und Kontakt sind zu finden auf der Homepage.

Beschlüsse des Bundesschiedsgerichts findet ihr im Internbereich intern.gruene-jugend.de.

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