BGE
aus dem Wiki der GRÜNEN JUGEND
Eckpunkte für ein GRÜNE JUGEND Modell für ein bedingungsloses Grundeinkommen
Grundideen
Variante 1:
Wir möchten mit dem BGE die momentane kapitalistische Wirtschaftsform an einem ihrer wichtigsten Funktionspunkte modernisieren - der Arbeit - und gleichzeitig ein Mittel zur Armutsvermeidung einführen. Dafür steht jedem seit längerem hier lebenden Menschen ein bedingungsloses, armutsfestes Grundeinkommen zur Verfügung. Somit wird der Anreiz geringer eine Arbeit anzunehmen, die schlecht bezahlt ist und wenig Befriedigung mit sich bringt, dadurch wird die Ausbeutung und Erpressbarkeit gegenüber den abhänigig Erwerbstätigen im Niedriglohnsektor wohl abnehmen. Das führt zu einer veränderten Lohn/Preis-Ausgestaltung, sodass unbefriedigende Arbeiten eine höheren Lohn benötigen, damit diese Arbeit erledigt wird. Wir möchten Lohndifferenzen nicht grundlegend abschaffen, sehen jedoch in einer Veränderung der Lohngestaltung mit Hilfe des BGE eine wünschenswerte Entwicklung.
Wir stellen uns weiterhin nicht gegen Verbesserungen gegenüber HartzIV, wollen hier jedoch eine weitere Möglichkeit aufzeigen, die einen anderen Ansatz der Sozialpolitik wählt und gleichzeitig eine Modernisierung der Arbeit im Kapitalismus darstellt.
Erklärung, warum eine Variante 2: relative Armut bleibt bestehen, der Rest sind Auswirkungen nicht die Grundidee
Variante 2:
Der Sozialstaat sollte den Menschen Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. Selbst Menschen ohne Arbeit sollten sich nicht ausgegrenzt und kriminalisiert fühlen. Daher sollte der mit dem ALG II verbundene Zwang zur Arbeitsbereitschaft unter Androhung der Kürzung der Transfers abgeschafft werden. Zusätzlich sollte es einen individuellen Anspruch für jedeN einzelneN geben, nur so kann wirklich jede und jeder an der Gesellschaft teilhaben; also keine weitere Verrechnung der Sozialleistung mit dem Haushalts- oder PartnerInneneinkommen.
Diese beiden Ziele werden am besten durch ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) verwirklicht. Damit Teilhabe verwirklicht werden kann, braucht es ein BGE in ausreichender Höhe, um auch den ökonomischen Arbeitszwang, neben dem bürokratischen aufzuheben. Also endlich für eine Modernisierung des Sozialstaats, Chancen ermöglichen statt Arbeit erzwingen.
Einführung
Die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens ist ein langfristiger Prozess, dabei soll die Höhe des ausgezahlten Grundeinkommens schrittweise erhöht ebenso wie die Sozialsysteme und das Steuerwesens langfristig umgestaltet werden. Folgende Aspekte werden in Fließtext gewünscht:
- eine Schrittweise Einführung bedeutet Gewöhnung der BürgerInnen an ein Grundeinkommen
- die Auswirkungen eines Grundeinkommens können besser beobachtet und es kann besser auf sie reagiert werden
- Ansprüche aus der Rentenversicherung müssen noch bedient werden
- Zu Kapitalismusunkritisch
- oder modulares BGE (Bildung, Rente)
Keine Bedürftigkeitsprüfung
Die Auszahlung des Grundeinkommens erfolgt ohne Bedürftigkeitsprüfung an alle Bezugsberechtigten nach Erfassung der notwendigen Personalausweis- und Kontodaten.
Auszahlungsmodus ist entweder der einer negativen Einkommensteuer, also eine Verrechnung des BGE mit der zu erwartenden monatlichen Steuerschuld oder aber eine monatliche (Vor-)Auszahlung des BGE mit einer davon unabhängigen Steuerzahlung. Es ist eher eine verwaltungstechnische Frage und muss insofern nicht jetzt entschieden werden.
Über das Grundeinkommen hinausgehende individuelle Bedarfe (für: chronisch Kranke, behinderte Menschen, ...) werden genauso bedürftigkeitsgeprüft ausgezahlt wie Bedarfe für Nicht-Bezugsberechtigte.
Bezugsberechtigte
Variante 1:
Bezugsberechtigt sind alle Menschen mit ihrem Lebensmittelpunkt im Inland. Alle erhalten das volle BGE, wenn sie mindestens 4 Jahre hier gelebt haben. Nach 2 Jahren erhalten sie bereits die Hälfte des BGE.
- 1.a: Bei Kindern unter vier Jahren zählt der Anspruch desjenigen Elternteils, welches die längere Zeit in Deutschland wohnt.
- 1.b: Kinder haben grundsätzlich bis zum Zeitpunkt des Beginns der regulären Schulpflicht Anspruch auf ein BGE.
Nicht-Bezugsberechtigte erhalten einen Steuerfreibetrag in Höhe des BGE und zusätzlich eine bedarfsgeprüfte Transferleistung.
Variante 2:
Bezugsberechtigt sind alle deutschen StaatsbürgerInnen mit ihrem Lebensmittelpunkt im Inland. Ausländische bzw. zugezogene BürgerInnen erhalten das volle BGE, wenn sie mindestens 4 Jahre hier gelebt haben. Nach 2 Jahren erhalten sie bereits die Hälfte des BGE. Nicht-Bezugsberechtigte erhalten einen Steuerfreibetrag in Höhe des BGE bzw. eine bedarfsgeprüfte Transferleistung.
- Bildungsgeld hier relevant
Höhe des BGE muss Armut verhindern und Teilhabe ermöglichen
Die Höhe des Grundeinkommens soll um 800 Euro liegen und sich an der durchschnittlichen Armutsgrenze (z.B. der OECD) und nicht an einem Warenkorb orientieren.
Die Gesundheitsleistungen (inkl. Zahnersatz) werden zusätzlich durch eine BürgerInnenversicherung finanziert und nicht (wie z.B. beim Bürgergeld von Althaus) vom BGE wieder abgezogen.
Das BGE soll im Zeitverlauf dynamisch an die Entwicklung der relativen Armutsgrenze angepasst werden.
Langfristig wird das Grundeinkommen pauschal ausgezahlt, also ohne Trennung in regional verschieden hohes Wohngeld und restlichem Betrag. Kurz- und mittelfristig wird die Trennung offen gelassen.
Das Grundeinkommen steht jedem/jeder individuell zu
- Das Grundeinkommen wird individuell an jede bezugsberechtigte Person ausgezahlt und unabhängig von der Lebenssituation als Rechtsanspruch vorhanden. Es findet keine Verrechnung mit dem Einkommen der Wohn- bzw. LebenspartnerInnen statt. Ausnahmen von dieser Regelung bilden Kinder. (s.u.)
- Bei Auszahlung als negative Einkommensteuer, also bei einer Verrechnung des BGEs mit der Steuerschuld, muss gewährleistet sein, dass innerhalb kürzester Zeit das BGE ausgezahlt werden kann, insbesondere bei einer kurzfristigen Verringerung des Einkommens und der Steuerschuld, um auch in diesem Fall Armut zu vermeiden.
- (Variante 1) Kinder erhalten nicht den vollen Grundeinkommensbetrag, sondern einen verringerten Satz x, der zwischen dem heutigen Kindergeld und 300 Euro liegt (alternativ: die Hälfte des BGE). Der Betrag x wird bis zu einer gewissen Altersgrenze voll an die Erziehungsberechtigten ausgezahlt, die darüber auch verfügen können. Ab einem gewissen Alter können die Kinder einen Teil selbst beziehen (z.B. durch Überweisung auf ihr eigenes Konto) und später können die Jugendlichen den verringerten Grundeinkommenssatz voll beziehen. (Beide Altersgrenzen sind noch festzulegen)! Der Grundeinkommenssatz von circa 800 Euro – x ergibt die Summe, die nicht an die Erziehungsberechtigten bzw. Kinder ausgezahlt wird, sondern für den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, der vor allem Kindern und Jugendlichen zu Gute kommen soll, verwendet wird. Der Ausbau der öffentlichen Infrastruktur kann z.B. folgendes enthalten: Bessere Finanzierung von öffentlichen Büchereien, kostenloser Nahverkehr für Kinder, gerechter Ausbau des Bildungssystems (Kinderkrippen, Kindergarten, Gemeinschaftsschule).
- (Variante 2) Kinder erhalten ein Grundeinkommen von 300 Euro, dieses wird bis zum 14. Lebensjahr an die Erziehungsberechtigten ausgezahlt wird. Ab dem 14. Lebensjahr erhalten Kinder selbst 100 Euro von dieser Summe, ab dem 16. Lebensjahr die vollen 300 Euro auf ein eigenes Konto. Ab 18 Jahren besteht der Anspruch auf den vollen Betrag. Die Differenz zum vollen BGE von 500 Euro, wird für den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, die vor allem Kindern und Jugendlichen zu Gute kommen soll, verwendet. Der Ausbau der öffentlichen Infrastruktur soll dabei folgendes enthalten: Anspruch auf einen Kitaplatz inkl. Ökoessen, Anspruch auf eine Ganztagsschule bis mindestens zur 6. Klasse, eine gute Finanzierung von öffentlichen Büchereien, kostenloser ÖPNV und Fernverkehr für Kinder bis zum 18. Lebensjahr, eine qualitative Verbesserung des Bildungssystems (individuelle Förderung, Gemeinschaftsschule). Nach dem ersten Schulabschluss (oder mittleren Schulabschluss) erhält jeder Jugendliche 2400 Euro (den dreifachen Satz des vollen BGE) für den Start in die weitere Ausbildung (z.B. für die Einrichtung der ersten eigenen Wohnung).
- Bildungsgeld
- Bezugsberechtigte RentnerInnen erhalten das Grundeinkommen und können sich auf eine angemessene Grundversorgung im Gesundheits- und Pflegebereich verlassen. Diese wird durch die Pflege/Krankenversicherung gesichert. Die Statussicherung im Alter (Rente, private Vorsorge) wird von einem Grundeinkommen nicht grundsätzlich beeinflusst, muss aber in dem Grüne Jugend Modell weiter geklärt werden. Eine Möglichkeit bietet eine BürgerInnenversicherung für die Rente.
Genderperspektive
Um das BGE – entgegen den Vorstellungen einiger Verfechter - gendergerecht gestalten zu können und der bisweilen herrschenden Herdutopien und arbeitsfeindlichen Stimmungsmache mancher Konservativer vorzubeugen, bedürfen folgende Punkte besonderer Aufmerksamkeit:
- Neuausrichtung der Familienpolitik (Definition: „Was ist Familie“, Pluralisierung von Lebensentwürfen)
- Grundsätzlich führt ein BGE zu einer erhöhten Unabhängigkeit der Menschen, da sie nicht mehr so stark von dem Einkommen eines anderen Partners abhängig sind (besser als jetzige Situation bei Hartz IV)
- Geld in Kinderbetreuung (siehe Punkt BGE für Kinder)
- weiterhin finanzielle Anreize für Frauen einer Erwerbsarbeit nachzugehen bzw. für Männer sich um Kinder zu kümmern (z.B. Elterngeld, das an bestimmte Bedingungen bezüglich der Betreuung geknüpft ist).
- jedoch keine Verringerung des BGE für Frauen oder Männer
- Das Unterhaltsrecht kann mit dem BGE reformiert werden.
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollten stärkere politische Aufmerksamkeit erfahren (dazu gibt es Zeitbudgetstudien auf nationaler und europäischer Ebene; Fakt ist, das Frauen für so ziemlich alles mehr Zeit aufwenden, zufinden unter [1])
- Abschafftung des Ehegattensplittings
Wir möchten keinen Zwang zur Emanzipation unter der Drohkeule der kapitalistischen Ausbeutung sondern wir möchten Chancen für Frauen und Männer im Erwerbsleben, wie für Väter und Mütter, die zu Hause bleiben.
Wegmarken für ein gendergerechtes BGE (finanzpolitische Genderaspekte)
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollten stärkere politische Aufmerksamkeit erfahren (dazu gibt es Zeitbudgetstudien auf nationaler und europäischer Ebene; Fakt ist, das Frauen für so ziemlich alles mehr Zeit aufwenden, zufinden unter [2])
- auf unterschiedliche Zielgruppen ausgerichtete familienpolitische Maßnahmen
- Demografischer Wandel
- Sozialisation/Modellwirkung
- Genderbudgeting
- Familienförderung durch Steuerpolitik
--> mit dem BGE wird der Familienlastenausgleich hinfällig
- Ehegattensplitting:
--> damit einhergehende geschlechtsspezifische Segregation des Arbeitsmarktes und der Geschlechtsrollenzuweisung könnte durch ein BGE relativiert werden: Frauen wählen häufig Berufe die als mit der traditionellen Rollenverteilung vereinbar erscheinen, gleichzeitig aber am unteren Ende der Lohnskala stehen. Umgekehrt wählen eine überwiegende Anzahl von Männern Berufe, mit denen eine abhängige Familie ernährt werden kann. Das führt zu einer Perpetuierung der traditionellen Arbeitsteilung. Daraus resultiert ein durchschnittlich geringerer Beitrag von Frauen zum Einkommen. Gefolgt von höherer Abhängigkeit und Machtverlust. Das BGE könnte diese Folge insoweit aufbrechen, als das Frauen neben dem sowieso geringeren Gehalt nun 800 € zusätzlich zur verfügung hätten. Darüberhinaus soll Lohngrechtigkeit natürlich nicht als Ziel vernachlässigt werden.
--> BGE fördert: Unabhängigkeit in ehelicher Gemeinschaft, da soziale Vorsorge/Existenzsicherung von Erwerbsarbeit entkoppelt wird (bisher haben Frauen gerade in Ehen nicht Vollzeit gearbeitet, da es sich aufgrund der Berechnung steuerlicher Vorteile nicht lohnte).
Globalalternative zu Genderperspektive:
Die Einführung des Grundeinkommens wir die Rolle der Frau in der Sozialpolitik, auf dem Arbeitsmarkt und in der Familie grundlegend verändern. Einerseits führt die Individualisierung des Anspruchs zu einer Befreiung der Frau von einem Lebenspartner, nicht zu einer Auflösung der Beziehung, sondern zur
- Auflösung der bestehenden finanziellen Abhängigkeiten.
Doch nicht nur die Emanzipation wird verstärkt, gleichzeitig kann der gegenteilige Effekt auftreten. Frauen, vor allem Mütter, bleiben mehr zu Hause, da sie nicht arbeiten brauchen, schließlich bekommen sie doch Geld. Diese geschlechterungerechte Auswirkung, Stillhalteprämie genannt, muss beachtet werden. Wir wollen durch ein
- verbessertes Elterngeld,
also eine volle Auszahlung nur bei halber Erziehungsleistung beider Elternteile. Ein zweite Ungerechtigkeit, die auf die heutige Gesellschaft zurückgeht, und durch das BGE allein nicht behoben werden kann, bleibt die schlechtere Aussicht für Frauen auf dem Arbeitsmarkt, vor allem aufgrund von Befürchtungen seitens der ArbeitgeberInnen, die Frau könne längere Zeit auch nach einer Schwangerschaft, mit der Kindererziehung zu Hause verbringen. Das BGE verschärft dieses Problem, da Frauen jetzt Geld bekommen, wenn sie zu Hause bleiben. Um diese Befürchtungen abzubauen, brauchen wir ein
- verbessertes Angebot an Ganztagesbetreuung für Kinder jedes Alters.
Um die bestehende Ungerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt nicht weiter zu fördern, bedarf es gezielter
- Maßnahmen um Frauen besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren,
und zwar vor allem in bislang männerdominierte Bereiche. Nur so ist eine wirklich freie Entscheidung für oder gegen Erwerbsarbeit für Frauen möglich, gleichzeitig wird der Einstieg in die Erwerbsarbeit erleichtert und somit die finanzielle Eigenständigkeit gefördert. Das BGE löst keine Probleme der Geschlechtergerechtigkeit, es bedarf konsequenten Gender-Mainstreamings in allen Bereichen. Durch die hier zusätzlich zum BGE vorgeschlagenen Maßnahmen wird aus unserer Sicht die Sozialpolitik geschlechtergerechter.
Europäische / Internationale Perspektive
Leitfragen: Welche Auswirkungen hat ein deutsches BGE innerhalb Europas? Brauchen wir ein BGE in ganz Europa? Oder gar weltweit? Welche Auswirkungen hat ein BGE auf Migration? Welche Auswirkungen hat ein BGE auf die Position Deutschlands im internationalen Wettbewerb?
Finanzierung
Die Finanzierung soll sich u.a. an dem Beschluss von Jena orientieren:
- Erhöhung der Einnahmen aus Verbrauchssteuern, die ökologisch und sozial differenziert werden können.
- Erhöhung der Mehrwertsteuer mittelfristig auf Niveau der skandinavischen Staaten (25%) (mögliche Alternative: langfristige Erhöhung auf 35%).
- Ressourcenverwendungssteuer könnte zusätzlich in Betracht kommen (was quasi eine MwSt auf materielle Waren ist)
- Erhöhung der Steuereinnahmen aus Erbschaften.
- Wiedereinführung der Vermögenssteuer.
- Veränderung der Einkommenssteuer (Besteuerung aller Einkommensarten, veränderte Steuersätze (Flattax vs. progressive Steuersätze))
- Ersatz von individuellen Leistungen (Kindergeld, Bafög, ALG II) durch ein BGE.
- Möglichkeit der Abschaffung der erwerbsabhängigen staatlichen Rente und der Schaffung eines BGEs auch als Rentenersatz (Abschaffung der staatlichen Statussicherung, privat (z.T. mit staatlicher Förderung) ist diese sehr wohl noch möglich (Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge, andere Geldanlagen, Immobilien etc. )
- Übernahme von sonstigen Bedürfigkeitsleistungen in passende Versicherung wie Pflege- und Krankenversicherung.
Über die Frage, ob die Steuer auf weitere Einkommen zusätzlich zu dem Grundeinkommensbetrag über eine Flattax (30-50%), oder eine progressive Besteuerung (30%-60%) erhoben wird, besteht weiterer Debattenbedarf. Dabei entfaltet die Flattax in Kombination mit einem BGE, das wie ein hoher Steuerfreibetrag wirkt, ebenfalls einen starken progressiven Effekt. Grundsätzlich soll mit einem BGE, eine Umverteilung von oben nach unten unterstützt werden.
Hier einige erste Berechnungen zur Finanzierung (genaueres wird ergänzt, die Zahlen werden alle noch genauer gerechnet. Sie stellen nur eine erste Zusammenstellung dar):
- Kosten: ca. 1400 Mrd Euro
- bisheriger Bundeshaushalt, 2006: 260 Mrd Euro (hier soll noch aufgeschlüsselt werden)
- Sozialhaushalt 2006: 134 Mrd Euro (ist schon drin, zählt daher nicht doppelt!)
- Bruttoaufwand Rentenversicherung 2005: 240 Mrd Euro
- Krankenversicherung: 154 Mrd Euro (wird finanziert durch eine BürgerInnenversicherung, ca. 11% auf alle Einkommen ohne Beitragsbemessungsgrenze)
- Kinder&Jugendliche: 54 Mrd Euro (ca. 15 Mio Anspruchsberechtigte, 300€ pro Monat)
- Erwachsene: 500 Mrd Euro (ca. 52 Mio Anspruchsberechtigte, 800€ pro Monat)
- RentnerInnen: 150 Mrd Euro (ca. 15-16 Mio, Anspruchsberechtigte, 800€ pro Monat)
- Pflegeversicherung: 23 Mrd Euro
- Kostenfreie Kita mit Ökoessen: X
- Kostenfreie ÖPNV-Nutzung: X
- Kostenfreie Schulspeisung: X
- Kosten Elterngeld: X
- Finanzierung: ca. 1400 Mrd Euro
- bisherige Einnahmen aus Steuern: 192,51 (hier müssen einige wieder rausgerechnet werden, z.B.:Lohnsteuern)
- BürgerInnenversicherung für Gesundheit und Pflege (11%): 182 Mrd €
- Einparung bisheriger Ausgaben in diesem Bereich: 151 Mrd Euro
- Kindergeld(2006): 32 Mrd €
- Bundeserziehungsgeld und Kinderzuschlag: 3 Mrd €
- Bafög: 2 Mrd €
- ALG II, SV für ALGII-Empfänger/innen, Wohngeld und Sozialgeld (2005): 26 Mrd €
- Einsparungen bei den Kosten der Unterkunft (2006): 10 Mrd €
- Bundeszuschuss in die Rentenversicherung (2006): 78 Mrd €
- Lohnsteuern: 700 Mrd. Euro
- Bruttolöhne und –Gehälter Arbeitnehmer/innen (33% Flattax): 300,22 Mrd € (Bezugsgröße: 909,76)
- Arbeitgeberbeitrag i.d. Sozialversicherung, NEU: Grundsicherungsabgabe der Arbeitgeber: 220 Mrd €
- Bruttoeinkommen Selbständige, Beamte Nichterwerbstätige (alle Unternehmens- und Vermögenseinkommen): 96,28 Mrd € (Bezugsgröße: 291,75)
- Ruhestandsbezüge von Beamten etc: 8,25 Mrd € (Bezugsgröße: 25)
- Gesetzliche Renten: 80 Mrd € (Bezugsgröße: 240)
- Verbrauchssteuern: 176,45 Mrd Euro
- Mwst., von 16 auf 25% (EU-Korridor), reduzierter Satz von 7% bleibt: 58 Mrd €
- Vermögenssteuer (Wiedereinführung): 30 Mrd €
- Erbschafts- und Schenkungssteuer (Anpassung): 5 Mrd € (langfristig: 12)
- Luxussteuern und Steuerabstufungen n. Umweltkriterien: 10 Mrd € (langfristig: 25 , PDS 60 Mrd)
- Lkw-Maut (Erhöhung): 1 Mrd €
- Börsenumsatzsteuer (Wiedereinführung): 13 Mrd € (PDS 35 Mrd)
- Eindämmung der Steuerhinterziehung, Besteuerung a.d. Quelle, aktive Bekämpfung: langfristig bis zu 30 Mrd €
- Sachkapitalsteuer in Höhe von 0,65% des Verkehrswertes bei Immobielen, ansonsten 1,3% des Nettosachkapitalwertes: 25 Mrd € (PDS 65 Mrd)
- Ökologische Steuerreform: 34,45 Mrd Euro
- Ausnahme bei der Stromsteuer (Abschaffung): 1,85 Mrd €
- Ausnahme bei der Stromsteuer (Abschaffung): 1,7 Mrd €
- Steuerbefreiung bei der Mineralölsteuer (Abschaffung): 0,4 Mrd €
- Mineralölsteuerbefreiung der Luftfahrt (Abschaffung): 0,4 Mrd €
- Steuer auf Kernbrennstoffe (Einführung): 1,7 Mrd €
- Steuersatz für Diesel (Angleichung an Steuersatz für Benzin): 2,4 Mrd €
- Heizölsteuer (Erhöhung um 4 ct/Liter): 1,4 Mrd
- Kohlesubvention Senkung (Halbierung ab 2008)) 1 Mrd €
- Erdgassteuer (Erhöhung um 0,3 ct/kWh): 1,5 Mrd €
- Primärenergiesteuer von 2,25 cent/kWh: 25 Mrd € (PDS 88 Mrd)
Begleitende Maßnahmen / Grüne Politik
Die Bildung ist im Kontext eines BGE ein entscheidender Faktor. Eine Gesellschaft ohne Arbeitszwang ermöglicht ein Bildungswesen, das wieder stärker am Humboldtschen Ideal orientiert Menschen eine gute Allgemeinbildung zu verschaffen und sie zu mündigen BürgerInnen zu erziehen, statt Arbeitskräfte für den Arbeitsmarkt zu produzieren. Dies ist gleichzeitig eine Notwendigkeit. Das Bildungssystem muss die Menschen dazu befähigen mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen umzugehen, damit es nicht zu der von SkeptikerInnen und KritikerInnen prohezeiten faulen Gesellschaft kommmt.
Ehrenamt stärken.
- Bessere Vermittlung von Ehrenämtern
- Bessere Würdigung von ehrenamtlichem Engagement
Ökologische Folgen. Ein BGE bietet die Chance für Grüne Politik radikalere Maßnahmen für den Umweltschutz zu fordern und umzusetzen, da das Argument, dass dadurch Arbeitsplätze verloren gingen nicht mehr so zieht (das muss natürlich noch besser formuliert werden).
- Arbeit die gesellschaftlich/ökologisch nicht sinnvoll ist (Arbeit in der Atomindustrie, Rüstung usw.) kann wegfallen
Kultur Ein BGE kann mehr Menschen ermöglichen kulturell (ob als MusikerIn, MalerIn, AutorIn o.Ä.) und von seiner/ihrer Kunst zu leben. Kultugüter könnten dadurch billiger. Auch die Akzeptanz für eine Kulturflatrate würde wahrscheinlich steigen. Auch ein weniger restriktives Urheberrecht wäre mit einem BGE denkbar.
AG Soziales
Weitere externe Texte zum BGE
- Ein Diskussions- und Thesenpapier zur Debatte um das Grundeinkommen/die Grundsicherung von Robert Zion
- Konzept für ein bedingungsloses Grundeinkommen der BAG Grundeinkommen der Linkspartei.PDS
Konzept und Finanzierung der BAG Grundeinkommen
- Archiv des Netzwerkes Grundeinkommen mit allen möglichen Texten für und gegen ein Grundeinkommen
- Ergebnisse eines Seminars der Grünen Jugend NRW zur "Zukunft der Arbeit"
