Bürgerinnenrechteabbau in der Drogenpolitik
aus dem Wiki der GRÜNEN JUGEND
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These
- Der Kampf gegen die organisierte / internationale Drogenkriminalität rechtfertigte die Einschränkung von Bürgerinnenrechte
- Was nach dem 11.9.2001 der islamistische Terror ist, war davor der Drogenhandel
Belege
- Zitate aus der BT Debatte zum großen Lauschangriff, Plenarprotokoll 13/214 Deutscher Bundestag 214. Sitzung, Bonn, Freitag, den 16. Januar 1998
- Von Norbert Geis: "Die Dynamik der organisierten Kriminalität in Europa und insbesondere in Deutschland ist ungebrochen und unvermindert. Weltweit haben sich kriminelle Gruppen etabliert, die vor allen Dingen in den europäischen Raum und hier wiederum insbesondere nach Deutschland vorzudringen versuchen. Es geht um Drogenhandel, um Handel mit radioaktiven Stoffen, um Kfz-Diebstähle, um Menschenhandel und vor allem um die Geldwäsche."
- Von Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister der Justiz: Ich bin davon überzeugt, daá wir hier weniger emotional diskutieren würden und uns mehr auf die Sache konzentrieren könnten, wenn sich alle etwas mehr mit der Situation der Opfer beschäftigten, (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) nämlich der Opfer von Schutzgelderpressungen, von Drogenhandel, von Schlepperkriminalität und Bandenkriegen. Das alles ist den Gr�nen offenbar völlig egal. (Beifall bei der CDU/CSU -- Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das glauben Sie ja selber nicht!)
- Von Otto Schily: "Wir haben eine strenge Prüfungsfolge festgelegt, die so aussieht: Es muß auf Grund bestimmter Tatsachen (Manfred Such [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber kein dringender Tatverdacht!) -- man kann also nicht einfach im Nebel herumstochern -- ein begründeter Verdacht gegen einen Beschuldigten bestehen, daá er eine im Gesetz einzeln aufgeführte, besonders schwere Straftat begangen hat. Dazu gehören beispielsweise Menschenhandel, Drogenhandel und Waffenhandel."
"Bei Erfindung des Begriffs sollte die "Organisierte Kriminalität" sich auf den mafiaähnlich organisierten Drogenhandel beziehen. Da aber die erdrückende Mehrheit der Bevölkerung weder illegale Drogen nimmt noch mit ihnen handelt, konnte sie sich dadurch nicht bedroht fühlen. Also mußte der Begriff erweitert werden. Jetzt fällt darunter Kriminalität mit "übersteigertem Gewinnstreben", mit "planmäßiger Begehung", mit "mehreren Beteiligten"; sie muß "intelligent" sein, sie soll "gewerbliche, geschäftsähnliche Strukturen" aufweisen, sie soll straff geführt, hierarchisch gegliedert und arbeitsteilig arbeiten."
- Eckpunkte für den Aktionsplan Drogen und Sucht - Abschnitt Bestandsaufnahme des Nationalen Rauschgiftbekämpfungsplans
- Zitat aus: "Drogenpolitik in der BRD" von Carsten Labudda: "Nach Schwilk sind die Ziele des NRBP Ñder Kampf gegen Drogenmißbrauch, mehr Prävention, deutliche Ächtung von Drogen, mehr Beratungsstellen, mehr Therapieplätze und verstärkte Ansprache der Therapie-Unmotivierten. Gleichzeitig sollen sowohl rechtliche und technische Instrumente als auch Sachmittel der Strafverfolgungsbehörden (besonders der Polizei) erweitert werden. So sieht der NRBP insgesamt 400 neu zu schaffende Stellen für das Bundeskriminalamt (BKA) vor. Eine enge internationale Zusammenarbeit auf allen Ebenen der Drogenbekämpfung soll stattfinden" (Schwilk 1996: 18)."
Die Quelle für die Aussage ist: Schwilk, Michael (1996): ÑDrogenpolitik in der Krise. Modelle und Reformansätze", Konstanz (Hartung-Gorre)
